Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier steht, was für Ihre Fahrt mit Mein Valet gilt: von der Buchung über den Preis und das Übergabeprotokoll bis zur Haftung. Massgebend ist die deutsche Fassung.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fahrten und Zusatzleistungen, die Sie bei Mein Valet buchen: über die Website, im Garagenkonto, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail.

Ihr Vertragspartner ist das Einzelunternehmen von Marius Sucevan. Es tritt unter dem Namen Mein Valet auf.

Mein Valet, Marius SucevanUID: [UID]E-Mail: info@meinvalet.chTelefon und WhatsApp: 077 291 48 19

Postadresse: siehe Impressum

Die AGB gelten für Privatkundinnen und Privatkunden und für Geschäftskunden wie Garagen, Händler, Vermieter und Flottenbetreiber. Wo eine Regel nur für eine Gruppe gilt, steht es dabei.

Bucht eine Garage die Fahrt für das Auto ihrer Kundin oder ihres Kunden, ist die Garage unsere Vertragspartnerin. Sie sorgt dafür, dass die Halterin oder der Halter mit der Fahrt einverstanden ist.

Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Unsere Leistung

Wir fahren Ihr Auto auf der Strasse von einer Adresse zu einer anderen: zum Beispiel von Ihnen in die Garage, von der Garage zu Ihnen, zur Motorfahrzeugkontrolle (MFK) oder vom Händler zu Ihnen. Eine Fahrt ist der Weg von der Abholadresse zur Zieladresse.

  • Einzelfahrt: eine Fahrt in eine Richtung.
  • Abholung und Rückgabe: zwei Fahrten, hin und zurück.
  • MFK-Begleitung: Wir fahren das Auto zur Prüfstelle, warten während der Prüfung und bringen es zurück. Ob das Auto die Prüfung besteht, hängt vom Auto ab. Dafür stehen wir nicht ein.
  • Zusatzleistungen für Privatkunden: Aussenwäsche und Innenreinigung, wenn Sie sie zur Fahrt dazubuchen.

Bei jeder Abholung und bei jeder Übergabe erstellen wir ein Übergabeprotokoll (Ziffer 9).

Wir fahren auf dem direkten Weg oder auf dem Weg, der wegen des Verkehrs sinnvoll ist. Wir nutzen Ihr Auto nicht für andere Zwecke.

Wir fahren von Montag bis Samstag. Am Sonntag fahren wir nur auf Anfrage.

Wir können die Fahrt selbst ausführen oder durch eigene Mitarbeitende ausführen lassen.

3. Was wir nicht fahren

  • Wir befördern keine Personen und kein Gepäck. Wir fahren nur das Auto. Sie und andere Personen können nicht mitfahren.
  • Wir fahren nur Autos mit gültigen Kontrollschildern und gültiger Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Das Auto fährt mit Ihren Kontrollschildern oder mit den Händlerschildern der Garage. Eigene Schilder stellen wir nicht.
  • Das Auto muss betriebssicher und fahrbereit sein. Wir schleppen nicht ab und transportieren keine Autos auf Anhängern.
  • Wir fahren Personenwagen und Lieferwagen, die mit dem Führerausweis der Kategorie B gefahren werden dürfen.

Die Fahrerin oder der Fahrer darf die Fahrt ablehnen oder abbrechen, wenn das Auto diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Fahrt nicht sicher möglich ist, zum Beispiel wegen einer Warnleuchte, abgefahrener Reifen oder fehlender Winterausrüstung. Dann gilt die Regel zur vergeblichen Anfahrt (Ziffer 7).

4. Buchung und Vertragsschluss

Sie buchen über das Formular auf der Website, im Garagenkonto, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Vor dem Absenden sehen Sie den Preis.

Ihre Buchung ist eine verbindliche Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Termin bestätigen: per E-Mail, WhatsApp oder Telefon. Die automatische Meldung, dass Ihre Anfrage eingegangen ist, ist noch keine Bestätigung.

Wir können eine Anfrage ablehnen. Bei weniger als 24 Stunden Vorlauf bestätigen wir nur, wenn die Fahrt so kurzfristig möglich ist.

Das Zeitfenster der Abholung ist vereinbart. Die Ankunftszeit am Ziel ist eine Schätzung: Verkehr und Wetter können sie verschieben.

Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Sie über das Auto verfügen dürfen: als Halterin oder Halter, oder mit deren Einverständnis.

5. Preise und Zuschläge

Es gilt der Preis, den wir Ihnen vor der Buchung anzeigen oder in einem Angebot nennen. Er ist ein Fixpreis für die gebuchte Fahrt. Die aktuelle Preisliste steht auf der Website.

Zur Preisliste

Der Preis richtet sich nach den Strassenkilometern zwischen Abholadresse und Zieladresse:

  • Zone 1, bis 10 km: im Grundpreis enthalten
  • Zone 2, bis 20 km: Zuschlag CHF 40 pro Fahrt
  • Zone 3, bis 35 km: Zuschlag CHF 80 pro Fahrt
  • über 35 km: der Zuschlag der Zone 3 und CHF 2 für jeden weiteren Kilometer

Dazu kommen diese Zuschläge, je einmal pro Buchung:

  • dringende Fahrt mit weniger als 6 Stunden Vorlauf: CHF 25
  • Fahrzeugwert über CHF 100’000: CHF 20

Abholungen ab 18 Uhr und am Samstag kosten keinen Zuschlag.

Nicht im Fixpreis enthalten sind die Wartezeit (Ziffer 7) und Auslagen, die für Ihre Fahrt nötig sind und die wir für Sie bezahlen, zum Beispiel Prüfgebühren, Parkgebühren, Treibstoff oder Strom. Wir verrechnen sie nach der Fahrt zum bezahlten Betrag, mit Beleg.

Stimmen Ihre Angaben nicht, zum Beispiel die Adressen, das Zeitfenster oder der Fahrzeugwert, berechnen wir den Preis nach der Preisliste neu.

Alle Preise sind in Schweizer Franken. Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, weil unser Jahresumsatz unter CHF 100’000 liegt. Preise und Rechnungen weisen deshalb keine MWST aus. Werden wir steuerpflichtig, passen wir die Preisliste an und weisen die MWST aus.

Rabatte und Aktionen lassen sich nicht miteinander verbinden, wenn beim Angebot nichts anderes steht.

6. Zahlung und Verzug

Privatkunden bezahlen den Preis bei der Abholung: mit TWINT oder bar bei der Fahrerin oder dem Fahrer, oder auf Rechnung. Eine Online-Zahlung bieten wir derzeit nicht an.

Garagen und andere Geschäftskunden erhalten eine Sammelrechnung pro Monat mit allen Fahrten des Monats. Abos und Pakete stellen wir im Voraus in Rechnung.

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Bezahlen Sie nicht fristgerecht, mahnen wir Sie. Ab der Mahnung schulden Sie einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Solange Rechnungen nach einer Mahnung offen sind, dürfen wir weitere Fahrten ablehnen und Fahrten aus Abos und Paketen aussetzen.

Einwände gegen eine Rechnung melden Sie uns bitte innert der Zahlungsfrist.

7. Stornierung, Änderung und Wartezeit

Stornierung durch Sie: Bis zum Beginn des gebuchten Zeitfensters stornieren Sie kostenlos, im Konto, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Fahrten aus einem Abo oder Paket schreiben wir Ihnen wieder gut.

Änderung: Möchten Sie Adresse, Datum oder Zeitfenster ändern, melden Sie sich bei uns. Die Änderung gilt, wenn wir sie bestätigen. Ändert sich dadurch der Preis, nennen wir Ihnen den neuen Preis vorher.

Wartezeit: Ist das Auto bei der Abholung nicht bereit oder ist am Ziel niemand da, der es entgegennimmt, warten wir. Die ersten 15 Minuten sind gratis. Danach kosten je angefangene 15 Minuten CHF 10. Bei der MFK-Begleitung ist die Wartezeit an der Prüfstelle bis 60 Minuten im Preis inbegriffen. Danach gilt derselbe Ansatz.

Vergebliche Anfahrt: Wir dürfen wieder gehen, wenn Sie nach Beginn des Zeitfensters stornieren, wenn nach 30 Minuten Wartezeit niemand erreichbar ist oder wenn wir das Auto nach Ziffer 3 nicht fahren können. Wir verrechnen dann den Preis der betroffenen Fahrt. Bei einem Abo oder Paket zählt sie als genutzte Fahrt. Sie können nachweisen, dass uns kein oder ein kleinerer Aufwand entstanden ist.

Können wir das Auto am Ziel niemandem übergeben, bringen wir es an die Abholadresse zurück oder an einen Ort in der Nähe, den Sie uns nennen. Diese Fahrt verrechnen wir als zusätzliche Fahrt.

Absage durch uns: Wir dürfen eine bestätigte Fahrt verschieben oder absagen, wenn wir sie nicht sicher oder nicht rechtzeitig ausführen können, zum Beispiel bei Krankheit oder Ausfall der Fahrerin oder des Fahrers, bei Schnee, Eis oder Unwetter oder bei gesperrten Strassen. Wir melden uns so früh wie möglich und schlagen einen neuen Termin vor. Für eine abgesagte Fahrt schulden Sie nichts. Was Sie dafür schon bezahlt haben, erstatten wir. Fahrten aus Abo oder Paket schreiben wir gut. Weitere Ansprüche richten sich nach Ziffer 11.

Abbruch nach der Abholung: Kann eine Fahrt nach der Abholung nicht beendet werden, zum Beispiel wegen einer Panne, besprechen wir das weitere Vorgehen sofort mit Ihnen. Die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen tragen Sie, wenn die Ursache am Auto liegt.

8. Ihre Pflichten

Sie sorgen dafür, dass:

  • Ihre Angaben in der Buchung stimmen: Adressen, Kontrollschild, Automodell, Fahrzeugwert und wie wir Sie erreichen
  • das Auto zum vereinbarten Zeitpunkt bereitsteht, mit Schlüssel und Fahrzeugausweis
  • eine berechtigte Person das Auto übergibt, am Ziel jemand es entgegennimmt und beide das Protokoll unterschreiben
  • das Auto betriebssicher ist, gültige Kontrollschilder trägt, haftpflichtversichert ist und zur Jahreszeit passende Reifen hat
  • genug Treibstoff im Tank oder Strom in der Batterie ist, um das Ziel zu erreichen
  • Wertsachen und lose Gegenstände vor der Abholung aus dem Auto genommen sind
  • wir vor der Fahrt von Besonderheiten wissen: bekannte Mängel, Warnleuchten, Alarmanlage, Wegfahrsperre, besondere Bedienung

Für die Autobahn braucht das Auto eine gültige Vignette. Ohne Vignette fahren wir nicht auf die Autobahn.

Garagen: Fährt das Auto mit Händlerschildern, sind Sie für die Schilder, deren Versicherung und deren zulässige Verwendung verantwortlich. Sie informieren die Halterin oder den Halter darüber, dass wir das Auto fahren, ein Protokoll mit Fotos erstellen und dafür Daten bearbeiten.

Sie erlauben der Fahrerin oder dem Fahrer, das Auto für die gebuchte Fahrt zu lenken. Entsteht uns ein Schaden, weil eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, haften Sie dafür nach dem Gesetz.

9. Übergabeprotokoll

Bei der Abholung und bei der Übergabe am Ziel erstellt die Fahrerin oder der Fahrer ein Protokoll. Es enthält:

  • mindestens 10 Fotos des Autos von aussen, dazu Innenraum und Armaturenbrett
  • sichtbare Schäden, die die Fahrerin oder der Fahrer auf den Fotos markiert
  • Kilometerstand und Tankfüllung
  • Zeitpunkt und Ort
  • die Unterschrift der Person, die das Auto übergibt oder entgegennimmt

Sie erhalten das Protokoll als PDF per E-Mail. Bei Fahrten für eine Garage erhalten es die Garage und ihre Kundin oder ihr Kunde, wenn wir deren E-Mail-Adresse haben.

Beweis: Das Protokoll belegt, in welchem Zustand das Auto abgeholt und übergeben wurde. Mit der Unterschrift bestätigt die unterzeichnende Person, dass sie das Auto übergeben oder erhalten hat und dass die Fotos und die festgehaltenen Schäden den sichtbaren Zustand in diesem Moment zeigen. Sind Sie mit einem Eintrag nicht einverstanden, sagen Sie es vor der Unterschrift: Wir halten Ihre Bemerkung im Protokoll fest.

Grenzen: Das Protokoll hält fest, was aussen und im Innenraum sichtbar ist. Es ist kein Gutachten und keine technische Prüfung. Unterboden, Motor, Elektronik und verdeckte Schäden prüfen wir nicht.

Zustand nicht prüfbar: Bei Dunkelheit, Regen, Schnee oder einem verschmutzten Auto lässt sich der Zustand nicht zuverlässig beurteilen. Das Protokoll trägt dann den Hinweis «Zustand nicht prüfbar» mit dem Grund. Für die betroffenen Stellen belegt es weder, dass ein Schaden schon vorher bestand, noch dass er während der Fahrt entstanden ist.

Software: Kilometerstand und Tankfüllung liest eine Software mit künstlicher Intelligenz (KI) vom Foto des Armaturenbretts ab. Sie kann zudem auf mögliche Schäden hinweisen. Die KI ist eine Hilfe und kein Gutachten. Was im Protokoll gilt, bestätigt immer ein Mensch. Das Protokoll zeigt getrennt, was die KI vorgeschlagen und was die Fahrerin oder der Fahrer bestätigt hat.

Die Originalfotos speichern wir unverändert, mit Aufnahmezeit und Prüfwert. Wie lange wir sie aufbewahren, steht in der Datenschutzerklärung.

10. Schäden melden

Sichtbare Schäden prüfen Sie bei der Übergabe und lassen sie vor der Unterschrift im Protokoll festhalten.

Schäden, die Sie erst später bemerken, melden Sie uns sofort, spätestens innert 7 Tagen nach der Übergabe: per E-Mail an info@meinvalet.ch, mit Fotos und einer kurzen Beschreibung.

Später gemeldete Schäden gelten als nicht während der Fahrt entstanden, es sei denn, Sie weisen das Gegenteil nach. Für Schäden, die bei der Übergabe auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, beginnt die Frist mit der Entdeckung.

Bitte lassen Sie einen gemeldeten Schaden nicht reparieren, bevor wir ihn ansehen konnten. Dringende Massnahmen für die Sicherheit dürfen Sie sofort treffen.

11. Haftung und Versicherung

Wir fahren Ihr Auto sorgfältig und nach den Verkehrsregeln.

Für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, und für Personenschäden haften wir unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für den direkten Schaden am Auto: für die Kosten der Reparatur, höchstens für den Zeitwert des Autos. Für weitere Schäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht, soweit das Gesetz das zulässt. Dazu gehören entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Kosten für ein Ersatzauto und Folgen einer Verspätung.

Wir haften nicht für:

  • Schäden, die schon vor der Abholung bestanden
  • technische Defekte und Verschleiss, die nicht auf unsere Fahrweise zurückgehen, zum Beispiel an Motor, Getriebe, Kupplung, Batterie, Reifen oder Elektronik
  • Schäden, die entstehen, weil das Auto nicht betriebssicher war oder Ihre Angaben nicht stimmten
  • Wertsachen und Gegenstände, die im Auto geblieben sind
  • höhere Gewalt und das Verhalten Dritter ohne unser Verschulden, zum Beispiel Hagel, Steinschlag, Vandalismus oder Diebstahl
  • das Ergebnis einer Prüfung, Reparatur oder Wäsche durch Dritte

Schäden gegenüber Dritten: Während der Fahrt bleibt das Auto über die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Halterin oder des Halters versichert, bei Händlerschildern über die Versicherung der Garage. So verlangt es das Strassenverkehrsgesetz. Haben wir einen Unfall verschuldet, ersetzen wir Ihnen nach den Regeln dieser Ziffer den Selbstbehalt und den nachgewiesenen Bonusverlust.

Unsere Versicherung: [VERSICHERUNG]

Dieselben Regeln gelten für die Haftung unserer Mitarbeitenden. Die zwingende gesetzliche Haftung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

12. Bussen, Gebühren und Auslagen

Bussen für Verkehrsregeln, die wir während der Fahrt verletzen, tragen wir. Erhalten Sie als Halterin oder Halter eine solche Busse, senden Sie sie uns bitte sofort und unbezahlt weiter, damit wir sie fristgerecht erledigen können.

Bussen und Kosten wegen des Zustands oder der Papiere des Autos tragen Sie, zum Beispiel wegen fehlender Vignette, abgelaufener Prüfung, Mängeln am Auto oder fehlender Versicherung.

Prüfgebühren, Parkgebühren und ähnliche Auslagen, die für Ihre Fahrt nötig sind, tragen Sie (Ziffer 5).

13. Standort während der Fahrt

Während der Fahrt kann die Statusseite Ihrer Buchung den letzten Standort des Autos und die geschätzte Ankunftszeit zeigen. Der Standort kommt vom Telefon der Fahrerin oder des Fahrers und hängt von Empfang und Gerät ab. Er kann fehlen oder verzögert sein. Die Anzeige ist eine Hilfe und kein zugesicherter Teil der Leistung.

Wer den Link zur Statusseite kennt, sieht diese Angaben. Geben Sie den Link nur an Personen weiter, die sie sehen dürfen.

14. Abos und Pakete für Garagen

Ein Monatsabo enthält eine feste Zahl Fahrten in Zone 1 pro Abomonat. Der Abomonat beginnt am vereinbarten Startdatum. Sie bezahlen das Abo im Voraus.

Zu den Monatsabos

Jede Fahrt zählt als eine Fahrt des Abos, Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Massgebend ist der Tag der Abholung. Zonen und Zuschläge, die das Abo nicht einschliesst, verrechnen wir separat.

Nicht genutzte Fahrten verfallen am Ende des Abomonats. Im Abo Plus gehen bis zu 5 und im Abo Pro bis zu 10 nicht genutzte Fahrten in den nächsten Abomonat über, wenn das Abo weiterläuft. Dort verfallen sie am Ende des Monats. Eine Auszahlung gibt es nicht.

Das Abo Pro schliesst den Zuschlag für dringende Fahrten ein.

Geld-zurück im ersten Abomonat: Beenden Sie das Abo im ersten Abomonat, bezahlen Sie nur die in diesem Monat genutzten Abo-Fahrten zu je CHF 65. Den Rest des bezahlten Abopreises erstatten wir Ihnen. Das gilt einmal pro Garage, für das erste Abo.

Weitere Fahrten im selben Abomonat verrechnen wir zum Preis pro Fahrt Ihres Abos gemäss Preisliste.

Laufzeit und Kündigung: Das Abo verlängert sich jeweils um einen Abomonat, wenn es nicht gekündigt wird. Mindestlaufzeit: [MINDESTLAUFZEIT]. Kündigungsfrist: [KÜNDIGUNGSFRIST]. Sie können per E-Mail kündigen.

Wir dürfen ein Abo aus wichtigem Grund sofort beenden, zum Beispiel bei Zahlungsverzug trotz Mahnung. Können wir Fahrten eines Abomonats aus Gründen auf unserer Seite nicht ausführen, schreiben wir sie für den nächsten Abomonat gut oder erstatten sie anteilig.

Pakete: Ein Paket enthält eine feste Zahl Fahrten in Zone 1. Es ist ab Kaufdatum so lange gültig, wie beim Angebot steht. Danach verfallen nicht genutzte Fahrten.

Weitere Vorteile für Garagen: Die erste Fahrt ist gratis, und für das zweite Auto auf derselben Tour gibt es 15 % Rabatt. Den Partner-Rabatt von 10 % gewähren wir, solange der Link des Partner-Badges auf Ihrer Website steht. Fehlt der Link, endet der Rabatt nach 14 Tagen.

15. Jahresabo für Private, Newsletter-Rabatt und Aktionen

Jahresabo: Wir bieten es nicht mehr an. Ein bereits gekauftes Jahresabo bleibt bis zum Ende seiner Laufzeit gültig: Es enthält 4 Fahrten in Zone 1 und eine Zusatzleistung gemäss Preisliste und gilt 12 Monate ab Kaufdatum. Solange es gültig ist, erhalten Sie 10 % Rabatt auf die Einzelpreise. Zonen und Zuschläge verrechnen wir separat. Das Jahresabo verlängert sich nicht von selbst. Nicht genutzte Fahrten verfallen am Ende der Laufzeit.

Newsletter-Rabatt: Wer die Anmeldung zum Newsletter bestätigt hat, erhält einmal pro E-Mail-Adresse 10 % Rabatt auf die nächste private Buchung.

Aktionen gelten nur im angegebenen Zeitraum und zu den Bedingungen, die beim Angebot stehen.

16. Datenschutz

Wie wir Personendaten bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Sie informiert Sie und ist nicht Teil des Vertrags.

Zur Datenschutzerklärung

17. Änderungen der AGB

Für eine Fahrt gilt die Fassung, die bei der Buchung auf dieser Seite stand.

Für laufende Abos teilen wir Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie das Abo auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ohne Kündigung gilt ab dann die neue Fassung.

18. Recht, Gerichtsstand und Sprache

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Thun. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände vorbehalten, insbesondere der Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz.

Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, gelten die übrigen weiter.

Diese AGB gibt es auf Deutsch, Italienisch, Französisch und Englisch. Weichen die Fassungen voneinander ab, gilt die deutsche.

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